Rechner · Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien

Ferienvermietung auf Mallorca: Was bleibt nach Kosten und Steuern?

Was Ihnen von den Mieteinnahmen bleibt, wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen: nach Provision, Reinigung und Jahreskosten, nach der spanischen Steuer auf die Vermietung und der Steuer auf die Tage, an denen Sie nicht vermieten. Für Ferien- oder Dauervermietung, mit Ihren eigenen Zahlen. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute.

Ihre Angaben, Schritt für Schritt

Wie wollen Sie vermieten?

Kauf und Finanzierung Grundlage der Rendite

Was kaufen Sie?

Voller Betrag in Euro, beim Neubau ohne Mehrwertsteuer

Ohne Angabe rechnet der Rechner mit – aus dem Kaufnebenkosten-Rechner: Steuern, Notar und Grundbuch, ohne Anwalt. Tragen Sie einen eigenen Betrag ein, gilt dieser.

Nur für den Kauf dieser Immobilie

Sollzins laut Angebot, zum Beispiel 3,5

Unverbindliche Orientierung

Kaufpreis und Nebenkosten
–
Darauf bezieht der Rechner die Rendite.

Das Ergebnis erscheint, sobald alle Pflichtangaben in den Schritten 1 bis 3 stehen.

Kaufpreis
–
Nebenkosten
–
Aus dem Kaufnebenkosten-Rechner: Grunderwerbsteuer –, Notar und Grundbuch –. Ohne Anwalt und ohne amtlichen Referenzwert; beides können Sie dort ergänzen.
Rechenweg und Rechtsgrundlagen im Kaufnebenkosten-Rechner
Zinsen im Jahr
–
Ohne Kredit.

Vermietung und Kosten Ihre Zahlen, für die ganze Immobilie

Der Rechner gibt keine Werte vor: Belegung, Preise und Kosten hängen von Haus, Lage und Verträgen ab. Felder ohne Angabe zählen mit null.

Nur bei Ferienvermietung

Nächte mit Gästen, nicht die Tage, an denen das Haus angeboten ist

Was Ihre Gäste für die Nacht zahlen, ohne Touristensteuer

Zahl der Buchungen. Ein Aufenthalt dauert höchstens 30 Nächte.

Was Sie für die Reinigung nach einem Aufenthalt zahlen

In Prozent der Einnahmen, laut Ihrem Vertrag

Nur bei Dauervermietung

Miete laut Mietvertrag

Eine ganze Zahl von 1 bis 12

In Prozent der Einnahmen, etwa für eine Agentur

Ihre Schätzung für ein Jahr

Etwa Grundsteuer (IBI), Müllgebühr, Gemeinschaft, Versicherung, Strom, Wasser und Internet. Die festen Posten können Sie im Rechner für laufende Kosten zusammenstellen.

Unverbindliche Orientierung

Überschuss vor Steuern
–
im Jahr: Einnahmen abzüglich aller Kosten und Zinsen
Einnahmen
–
– Nächte zu –
Provision der Buchungsplattform
–
0 % der Einnahmen
Reinigung
–
– Aufenthalte zu –
Verwaltung
–
0 % der Einnahmen
Instandhaltung und Reparaturen
–
Übrige Jahreskosten
–
Zinsen
–
aus Schritt 1
Kosten zusammen
–

Die Touristensteuer zahlen Ihre Gäste zusätzlich zum Preis je Nacht; sie steht in Schritt 4 und zählt hier nicht mit. Kosten tragen Sie so ein, wie Sie sie bezahlen, also mit Mehrwertsteuer.

Steuern in Spanien Modelo 210

Die Mieteinnahmen versteuern Sie in Spanien. Für die Tage ohne Vermietung unterstellt Spanien Ihnen zusätzlich einen Ertrag aus der Eigennutzung.

Ihr steuerlicher Wohnsitz

Sie bestimmt, ob für die Eigennutzung 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts gelten. Maßgeblich ist die Gemeinde auf Ihrem IBI-Bescheid.

Der ganze Katasterwert (valor catastral), nicht der Kaufpreis. Wo er steht

Der Katasterwert der Bebauung (valor catastral construcción) vom selben Bescheid. Nur damit rechnet der Rechner die Abschreibung.

Unverbindliche Orientierung

Was nach Steuern bleibt
–
im Jahr, nach den Regeln für das Steuerjahr 2026: Rendite – auf Kaufpreis und Nebenkosten

Das Ergebnis erscheint, sobald alle Pflichtangaben in den Schritten 1 bis 3 stehen.

Aufteilung der Einnahmen von –:
  • Kosten und Zinsen –
  • Steuern –
  • Bleibt –
Steuer auf die Mieteinnahmen
–
– auf den Nettoertrag von –: Einnahmen – abzüglich Kosten –. Ganz abgezogen werden die Kosten, die nur durch die Vermietung entstehen (–), anteilig für – von – Tagen Zinsen und Instandhaltung (–) und die übrigen Jahreskosten (–).
Ohne den Katasterwert des Gebäudes rechnet der Rechner keine Abschreibung.
Art. 15 Abs. 1, Art. 24 Abs. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. a Real Decreto Legislativo 5/2004; Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Ley 35/2006
Steuer auf die Eigennutzung renta imputada
–
– des Katasterwerts von – für – von – Tagen ohne Vermietung, darauf –. Ihre Gemeinde hat die Katasterwerte zuletzt – allgemein neu festgesetzt; den Satz bestimmt der Rechner für laufende Kosten.
Art. 85 Abs. 1 und Zusatzbestimmung 55 Ley 35/2006; Art. 24 Abs. 5 Real Decreto Legislativo 5/2004
Erklärung mit dem Modelo 210
Mieteinnahmen 2026: vom – bis zum –. Eigennutzung: vom – bis zum –. Gehört das Haus mehreren Personen, erklärt jede ihren Anteil selbst, auch Ehepaare.
Art. 2 und Art. 5 Buchst. b und c Orden EHA/3316/2010 in der Fassung der Orden HAC/623/2026
Rendite nach Steuern
–
Was nach Steuern bleibt, geteilt durch Kaufpreis und Nebenkosten von –. Vor Steuern: –. Zinsen sind abgezogen, Tilgung und Wertänderung der Immobilie nicht.

Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gerechnet für ein Jahr nach den Regeln für das Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind Ihre Verträge, Ihre Steuerbescheide und die Prüfung durch Ihren Steuerberater. Sätze geprüft am 15. Oktober 2026.

Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr

Wir haben Rechenweg, Sätze und Regeln so gründlich recherchiert, wie es uns möglich ist, und in den amtlichen Quellen nachgelesen. Gesetze, Zahlen und Verwaltungspraxis ändern sich aber, und jeder Fall hat seine Besonderheiten. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute: ein Steuerberater, der das spanische Steuerrecht und das Ihres Wohnsitzlandes kennt.

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Touristensteuer Impuesto sobre estancias turísticas

Nur bei Ferienvermietung

Die Steuer zahlen Ihre Gäste zusätzlich zum Preis je Nacht. Sie ziehen sie ein und führen sie ab; im Ergebnis von Schritt 3 zählt sie deshalb nicht mit.

Im Durchschnitt, zum Beispiel 3,5. Jüngere Gäste zahlen nicht.

Vom 1. November bis 30. April. Ohne Angabe zählen alle Nächte zur Hauptsaison.

Gästeplätze im Tourismusregister, nicht die Betten im Haus

Zeitraum, für den Sie die Plätze bei der Steuerverwaltung angemeldet haben. Nötig, wenn Sie Plätze eintragen.

Durchlaufender Posten

Touristensteuer Ihrer Gäste
–
im Jahr, zusätzlich zum Preis je Nacht

Tragen Sie die Zahl der Gäste ein, dann steht hier die Steuer. Nächte und Aufenthalte übernimmt der Rechner aus Schritt 2.

Ohne Nachlässe
–
2 € je Gast und Nacht: – Gäste in – Nächten. Gäste unter 16 Jahren sind befreit.
Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 12 und Art. 13 Abs. 1 Ley 2/2016 der Balearen
Nachlass in der Nebensaison
–
75 % für – Nächte vom 1. November bis 30. April
Art. 13 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 Ley 2/2016
Nachlass für lange Aufenthalte
–
50 % ab dem 9. Tag eines Aufenthalts. Bei gleich langen Aufenthalten betrifft das – Nächte; Nebensaison und Hauptsaison im selben Verhältnis wie oben.
Art. 13 Abs. 2 Buchst. b Ley 2/2016

Die Schaltfläche rechnet und zeigt, welche Angaben fehlen oder nicht passen.

So rechnet der Rechner

Jede Position aus dem Ergebnis in wenigen Sätzen. Wer in Spanien nicht wohnt, zahlt dort Steuer auf die Vermietung und auf die übrige Zeit; wie viel, hängt vor allem vom Wohnsitz ab.

  1. Einnahmen ingresos íntegros

    Bei der Ferienvermietung Nächte mal Preis je Nacht, bei der Dauervermietung Monate mal Monatsmiete. Zählt, was der Mieter für die Unterkunft zahlt, ohne Touristensteuer und, sobald sie anfällt, ohne Mehrwertsteuer.

    Art. 22 Abs. 2 Ley 35/2006

  2. Kosten und Überschuss vor Steuern gastos

    Provision, Reinigung und Verwaltung entstehen nur durch die Vermietung. Instandhaltung, Grundsteuer, Gemeinschaft, Versicherung und Versorgung laufen das ganze Jahr, die Zinsen auch. Für den Überschuss zählen alle Kosten voll, denn Sie bezahlen sie ganz.

    Ihre Angaben

  3. Steuer bei Wohnsitz in EU oder EWR rendimiento neto

    Versteuert wird der Nettoertrag mit 19 %. Abziehen dürfen Sie nur Kosten, die mit den Mieteinnahmen unmittelbar zusammenhängen: Was allein durch die Vermietung entsteht, zieht der Rechner ganz ab, Jahreskosten, Zinsen und Abschreibung nur für die vermietete Zeit. Zinsen und Reparaturen dürfen zusammen nicht über den Einnahmen liegen; der Rest lässt sich in den vier Folgejahren abziehen.

    Art. 24 Abs. 6, Art. 25 Abs. 1 Buchst. a Real Decreto Legislativo 5/2004; Art. 23 Abs. 1 Ley 35/2006

  4. Steuer bei Wohnsitz außerhalb sin deducción de gastos

    Wer etwa in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich wohnt, zahlt 24 % auf die Einnahmen, ohne Abzug von Kosten, Zinsen oder Abschreibung. Bei hohen Kosten kann die Steuer deshalb über dem Überschuss liegen.

    Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 Buchst. a Real Decreto Legislativo 5/2004

  5. Abschreibung amortización

    3 % im Jahr auf den höheren Wert aus Anschaffungskosten und Katasterwert, jeweils ohne den Boden. Kaufpreis und Nebenkosten teilt der Rechner nach dem Verhältnis der Katasterwerte von Boden und Gebäude auf, wie es die Verordnung vorsieht, wenn der Wert des Bodens nicht bekannt ist. Die Abschreibung mindert nur die Steuer, nicht den Überschuss.

    Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Ley 35/2006; Art. 14 Abs. 2 Buchst. a Real Decreto 439/2007

  6. Steuer auf die Eigennutzung renta imputada

    Für die Tage ohne Vermietung unterstellt Spanien einen Ertrag von 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, je nach Gemeinde. Das Gesetz erfasst jeden Tag, an dem die Immobilie keine Mieteinnahmen bringt, also auch Tage, an denen sie angeboten, aber nicht gebucht ist. Gerechnet wird wie im Rechner für laufende Kosten.

    Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006; Art. 24 Abs. 5 Real Decreto Legislativo 5/2004

  7. Rendite rentabilidad

    Was nach Steuern bleibt, geteilt durch Kaufpreis und Nebenkosten. Zinsen sind abgezogen, der Kredit mindert das eingesetzte Kapital aber nicht. Nicht enthalten sind Tilgung, Wertänderung der Immobilie und Steuern in Ihrem Wohnsitzland; wie dort Mieteinnahmen aus Spanien behandelt werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.

    Rechenweg dieses Rechners

Die Touristensteuer

Die Balearen besteuern jeden Tag, den ein Gast in einer Ferienwohnung verbringt; ein Tag reicht von 12 Uhr bis 12 Uhr. Die Steuer zahlt der Gast. Sie als Vermieter verlangen sie vor dem Ende des Aufenthalts, stellen ihm einen Beleg aus und führen sie an die Steuerverwaltung der Balearen ab. Gäste unter 16 Jahren sind befreit.

Steuer je Gast und Tag in einer Ferienwohnung

Zeitraum Tag 1 bis 8 ab Tag 9
Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober 2,00 € 1,00 €
Nebensaison 1. November bis 30. April 0,50 € 0,25 €

Nachlass von 75 % in der Nebensaison und von 50 % ab dem 9. Tag eines Aufenthalts, auch auf den schon ermäßigten Betrag. Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Ley 2/2016.

Schätzung nach Plätzen: Tage, die je Platz angesetzt werden

Angebotene Tage im Jahr Tage je Platz
mehr als 305 Tage 98
214 bis 305 Tage 92
123 bis 213 Tage 88
63 bis 122 Tage 77
weniger als 63 Tage 46

Die ersten 2 Plätze zählen voll, jeder weitere zu 35 %. Ohne Nachlässe. Decreto 35/2016, Art. 15 Abs. 4 und Anlage 1, achte Gruppe.

Was Sie tatsächlich abführen

Für Ferienwohnungen setzt die Steuerverwaltung den Betrag in der Regel nicht nach den Gästen fest, die tatsächlich da waren, sondern nach den Plätzen in Ihrer Anmeldung und den Tagen, an denen Sie sie anbieten. Diese Schätzung gilt, solange Sie nicht im Dezember vor dem Steuerjahr darauf verzichten; dann erklären Sie die tatsächlichen Aufenthalte. Den Bescheid erhalten alle Vermieter gemeinsam über das Amtsblatt der Balearen, zu zahlen ist vom 1. Mai bis 30. Juni des Folgejahres. Ihren Gästen berechnen Sie die Steuer trotzdem mit den Nachlässen. Der Betrag, den Sie abführen, und der, den Ihre Gäste zahlen, können deshalb auseinanderliegen; der Rechner zeigt beide.

Art. 6, 10 und 12 Abs. 3 Ley 2/2016; Art. 11, 12, 15 und 32 Decreto 35/2016

Was die Rechnung voraussetzt

  • Ein Jahr nach den Regeln für 2026. Der Rechner rechnet ein volles Jahr mit den Sätzen des Steuerjahres 2026, auch für die Steuer auf die Eigennutzung. Für Steuerjahre ab 2027 sieht das Real Decreto-ley 29/2026 dort eine Staffel auf die Summe Ihrer Katasterwerte vor; sie rechnet der Rechner erst, wenn die Eilverordnung bestätigt ist. Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006 in der Fassung von Art. 6 Real Decreto-ley 29/2026; Art. 86 Abs. 2 Constitución
  • Mehrwertsteuer auf Ferienvermietung ab 1. Dezember 2026. Dieselbe Eilverordnung hebt die Befreiung für möblierte Wohnungen auf, die an dieselben Gäste höchstens 30 Nächte vermietet werden, und setzt 10 % an. Das Ergebnis zeigt deshalb zusätzlich, was mit dieser Steuer bliebe. Als Vermieter müssten Sie sich dann bei der spanischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer anmelden und sie erklären; Vorsteuer aus Ihren Kosten rechnet der Rechner nicht ein. Art. 7 Real Decreto-ley 29/2026; Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 20 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b, e', Art. 91 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 164 Ley 37/1992
  • Keine Leistungen wie im Hotel. Reinigung während des Aufenthalts, Wäschewechsel oder Verpflegung machen die Vermietung schon heute mehrwertsteuerpflichtig. Der Rechner geht davon aus, dass Sie nur zwischen zwei Aufenthalten reinigen lassen. Art. 20 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b, e' Ley 37/1992
  • Verluste und Vorträge. Ein Verlust aus der Vermietung mindert in Spanien keine andere Steuer. Zinsen und Reparaturen über den Einnahmen dürfen Sie in den vier Folgejahren abziehen; der Rechner zeigt den Betrag, rechnet ihn aber nicht in spätere Jahre ein. Möbel und Ausstattung schreibt er nicht ab. Art. 15 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 5/2004; Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 Ley 35/2006; Art. 14 Abs. 2 Buchst. b Real Decreto 439/2007
  • Dauervermietung ohne Ermäßigung. Wer in Spanien wohnt, versteuert Mieten für Wohnungen nur zum Teil. Für Nicht-Residenten schließt das Gesetz diese Ermäßigungen aus; der Rechner rechnet die volle Miete. Art. 24 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 5/2004; Art. 23 Abs. 2 Ley 35/2006
  • Zuschlag auf die Grundsteuer. Gemeinden in Gebieten, die als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind, dürfen auf Ferienwohnungen einen Zuschlag auf den IBI erheben: bis zu 50 %, für Eigentümer mehrerer Ferienwohnungen mehr. Tragen Sie den IBI so ein, wie er auf Ihrem Bescheid steht. Art. 72 Abs. 4 ter Real Decreto Legislativo 2/2004 in der Fassung von Art. 8 Real Decreto-ley 29/2026
  • Die ganze Immobilie, alle Eigentümer. Der Rechner rechnet für das Haus als Ganzes und nimmt an, dass alle Eigentümer im selben Land wohnen. Weil die Sätze fest sind, ändert die Aufteilung die Summe nicht; jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil aber selbst. Art. 2 Orden EHA/3316/2010; Art. 25 Abs. 1 Buchst. a Real Decreto Legislativo 5/2004
  • Nicht gerechnet. Vermögensteuer und Solidaritätssteuer (dafür gibt es den Rechner für laufende Kosten), Steuern beim späteren Verkauf, Steuern in Ihrem Wohnsitzland und Kosten für eine Steuervertretung, die Sie nicht unter Verwaltung eintragen.

Quellen und Stand

Gesetze und Verordnungen in den konsolidierten Fassungen des spanischen Amtsblatts (BOE) und der Steuerverwaltung der Balearen, nachgelesen am 15. Oktober 2026. Steuerregeln ändern sich mit Haushaltsgesetzen und Eilverordnungen; prüfen Sie den Stand vor einer Entscheidung erneut. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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