Rechner · Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien

Laufende Kosten und Steuern für Ihr Haus auf Mallorca

Was Ihr Haus jedes Jahr kostet, wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen: die Einkommensteuer auf die eigene Nutzung nach der Regel Ihrer Gemeinde, auf Wunsch Vermögen- und Solidaritätssteuer und Ihre übrigen Kosten. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute.

Eigennutzung
1,1 % oder 2 %
des Katasterwerts gelten als Ertrag, darauf 19 oder 24 % Steuer
Vermögen in Spanien
700.000 €
Freibetrag der Vermögensteuer für Nicht-Residenten
Stand der Sätze
im spanischen Amtsblatt und beim Kataster nachgelesen

Ihre Angaben, Schritt für Schritt

Steuer auf die Eigennutzung Modelo 210

Spanien unterstellt Ihnen für die Tage, an denen Sie das Haus selbst nutzen könnten, einen Ertrag und besteuert ihn jedes Jahr.

Maßgeblich ist die Gemeinde auf Ihrem IBI-Bescheid. Ortsteile gehören zu ihrer Gemeinde, etwa Port d’Andratx zu Andratx und Santa Ponsa zu Calvià; Cala Millor liegt teils in Son Servera, teils in Sant Llorenç des Cardassar.

Art der Immobilie

Der ganze Katasterwert der Immobilie (valor catastral), nicht Ihr Anteil und nicht der Kaufpreis. Wo er steht

100 bei Alleineigentum, 50 bei je hälftigem Eigentum

Tage im Steuerjahr, an denen die Immobilie vermietet war

Nur nötig, wenn Sie im Steuerjahr gekauft haben

Das Jahr der Nutzung, erklärt wird im Folgejahr

Ihr steuerlicher Wohnsitz

Unverbindliche Orientierung

Steuer auf die Eigennutzung 2025
–
für Ihren Anteil von –, zu erklären mit dem Modelo 210

Wählen Sie die Gemeinde und tragen Sie den Katasterwert ein, dann steht hier Ihr Ergebnis.

Satz für Ihre Gemeinde
–
Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006; Zusatzbestimmung 55 Ley 35/2006 in der Fassung des Real Decreto-ley 29/2026; Jahr der Neufestsetzung laut Kataster, abgerufen am 15. Oktober 2026
Unterstellter Ertrag renta imputada
–
– des Katasterwerts von –, davon Ihr Anteil von –, für – von – Tagen.
Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006; Art. 24 Abs. 5 Real Decreto Legislativo 5/2004
Steuersatz
–
Für Ansässige der EU und der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Art. 25 Abs. 1 Buchst. a Real Decreto Legislativo 5/2004
Abgabefrist
Erklärung und Zahlung vom – bis zum –. Für Steuerjahre bis 2025 läuft die Frist über das ganze Folgejahr, ab dem Steuerjahr 2026 erst vom 1. April an.
Art. 5 Buchst. b Orden EHA/3316/2010; neue Frist nach der Schlussbestimmung Nr. 2 Buchst. b Orden HAC/623/2026
Jeder Eigentümer erklärt selbst
Gehört die Immobilie mehreren Personen, gibt jede eine eigene Erklärung für ihren Anteil ab, auch Ehepaare, jeweils mit ihrer eigenen NIE. Eine gemeinsame Erklärung von Ehegatten sieht die Verordnung nur beim Verkauf vor.
Art. 2 Abs. 1 und 2 Orden EHA/3316/2010; Art. 15 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 5/2004

Vermögensteuer und Solidaritätssteuer für Nicht-Residenten ab 700.000 € Nettovermögen in Spanien

Beide Steuern betreffen Ihr Vermögen in Spanien am 31. Dezember. Ihren Eigentumsanteil und den Wohnsitz übernimmt der Rechner aus Schritt 1.

Der höchste von drei Werten: Katasterwert, ein Wert, den die Verwaltung für eine andere Steuer festgestellt hat, oder der Kaufpreis laut Kaufurkunde. Für die ganze Immobilie.

Etwa Guthaben auf spanischen Konten oder eine weitere Immobilie in Spanien.

Nur Lasten auf Ihrem Vermögen in Spanien und Schulden, mit denen Sie es finanziert haben, etwa das Darlehen für den Kauf.

Unverbindliche Orientierung

Vermögen- und Solidaritätssteuer
–
je Jahr für Ihren Anteil, Stichtag 31. Dezember

Tragen Sie den Wert der Immobilie ein, dann rechnet der Rechner beide Steuern. Schritt 1 muss dafür vollständig sein.

Nettovermögen in Spanien
–
Ihr Anteil an der Immobilie –, dazu weiteres Vermögen –, abzüglich Schulden –.
Art. 5 Abs. 1 Buchst. b, Art. 9 Abs. 4 und Art. 10 Abs. 1 Ley 19/1991
Vermögensteuer Impuesto sobre el Patrimonio
–
Nach dem Freibetrag von 700.000 € bleiben – zu versteuern, nach dem Tarif der Balearen: 0,2 % bis 170.472,04 €, 0,3 % bis 340.937,94 €, 0,5 % bis 681.869,75 €, 0,9 % bis 1.363.739,51 €, 1,3 % bis 2.727.479 €, 1,7 % bis 5.454.958 €, 2,1 % bis 10.909.915,99 €, 2,5 % darüber.
Art. 28 Abs. 3 und Zusatzbestimmung 4 Ley 19/1991; Art. 9 Decreto Legislativo 1/2014
Solidaritätssteuer Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas
–
Nach demselben Freibetrag bleiben die ersten 3 Mio. € steuerfrei, darüber gelten 1,7 % bis 5.347.998,03 €, 2,1 % bis 10.695.996,06 €, 3,5 % darüber. Das ergibt –, davon geht die Vermögensteuer ab.
Art. 3 Abs. 9, 11 und 15 Ley 38/2022

Den Freibetrag der Balearen von 3 Mio. € setzt der Rechner nicht an: Das Gesetz gewährt ihn nur Steuerpflichtigen, die gewöhnlich auf den Balearen wohnen, und die spanische Steuerverwaltung nennt für Nicht-Residenten 700.000 €. Art. 8 Decreto Legislativo 1/2014; Agencia Tributaria, Manual práctico Patrimonio 2025

Übrige Jahreskosten Ihre Beträge, für die ganze Immobilie

Diese Kosten hängen von Haus, Gemeinde und Verträgen ab. Der Rechner gibt keine Beträge vor; tragen Sie ein, was Sie kennen.

Jahresbetrag laut Bescheid der Gemeinde

Gebühr für die Müllabfuhr laut Bescheid

Bei Wohnanlagen: Monatsbeitrag mal zwölf

Jahresprämie laut Police

Ihre Schätzung für ein Jahr

Etwa für Hausverwaltung oder Steuervertretung

Unverbindliche Orientierung

Übrige Jahreskosten
–
– im Monat, für die ganze Immobilie

Felder ohne Angabe zählen nicht mit. Die Summe erscheint, sobald Schritt 1 vollständig ist.

Zusammen für Sie im Jahr
–
– im Monat: die Steuer auf die Eigennutzung und die übrigen Kosten.

Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Steuerbescheide, die Bescheide Ihrer Gemeinde und Ihre Verträge. Sätze, Tarife und Fristen geprüft am 15. Oktober 2026.

Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr

Wir haben Rechenweg, Sätze und Regeln so gründlich recherchiert, wie es uns möglich ist, und in den amtlichen Quellen nachgelesen. Gesetze, Zahlen und Verwaltungspraxis ändern sich aber, und jeder Fall hat seine Besonderheiten. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute: ein Steuerberater, der das spanische Steuerrecht und das Ihres Wohnsitzlandes kennt.

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Der Katasterwert

Fast alles auf dieser Seite rechnet mit ihm. Er ist ein amtlicher Wert für Steuern, kein Marktpreis. In 48 der 53 Gemeinden Mallorcas liegt die letzte allgemeine Neufestsetzung mehr als zehn Jahre zurück.

  1. Wo er steht valor catastral

    Auf dem jährlichen Bescheid der Grundsteuer, dem IBI-Bescheid Ihrer Gemeinde, als valor catastral. Er setzt sich aus dem Wert des Bodens und dem der Gebäude zusammen. Im Kataster gehört er zu den geschützten Angaben: In der Sede Electrónica del Catastro sehen ihn nur Sie als Eigentümer, nachdem Sie sich elektronisch ausgewiesen haben. Auf demselben Bescheid steht auch die Katasternummer, unter der Ihre Immobilie geführt wird.

    Art. 51 Real Decreto Legislativo 1/2004; Art. 65 Real Decreto Legislativo 2/2004

  2. Warum er nicht der Kaufpreis ist ponencia de valores

    Das Kataster setzt die Werte aller Immobilien einer Gemeinde in einem allgemeinen Verfahren nach amtlichen Regeln fest: nach Lage, Baukosten, Nutzung, Qualität und Alter der Gebäude und den Verhältnissen am Markt. Der Wert darf den Marktwert nicht übersteigen. Bis zur nächsten Neufestsetzung können ihn nur die Haushaltsgesetze mit pauschalen Faktoren fortschreiben. Ihr Kaufpreis ändert ihn nicht. Er kann deshalb weit unter dem liegen, was Sie bezahlt haben, vor allem in Gemeinden, deren letzte Neufestsetzung lange zurückliegt.

    Art. 23 Abs. 1 und 2, Art. 32 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 1/2004

  3. Nicht zu verwechseln mit dem Referenzwert valor de referencia

    Der amtliche Referenzwert ist ein zweiter Wert des Katasters, abgeleitet aus beurkundeten Kaufpreisen. Er zählt beim Kauf als Untergrenze für die Grunderwerbsteuer. Die Steuer auf die Eigennutzung und der IBI rechnen dagegen mit dem Katasterwert.

    Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006; Art. 65 Real Decreto Legislativo 2/2004

  4. Wer erklärt und womit Modelo 210

    Die Steuer auf die Eigennutzung erklärt jeder Eigentümer jedes Jahr selbst bei der spanischen Steuerverwaltung, mit dem Modelo 210 und unter seiner NIE, die zugleich seine spanische Steuernummer ist. Wie Grundsteuer, Nicht-Residenten-Steuer, Vermietung und Vermögensteuer zusammenhängen, erklärt die Steuerseite.

    Art. 2 Abs. 2 Orden EHA/3316/2010; Art. 20 Abs. 1 Real Decreto 1065/2007

Die Gemeinden Mallorcas und ihr Satz

Ob 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts als Ertrag gelten, entscheidet das Jahr, in dem die Gemeinde ihre Katasterwerte zuletzt allgemein neu festgesetzt hat. Für 2026 gilt: In 5 Gemeinden liegt die Neufestsetzung höchstens zehn Jahre zurück, dort gelten 1,1 %. In 9 weiteren gelten 1,1 % nur nach der Übergangsregel des Real Decreto-ley 29/2026. In den übrigen 39 gelten 2 %.

Alle 53 Gemeinden mit Jahr und Satz

Letzte allgemeine Neufestsetzung der Katasterwerte laut Kataster, abgerufen am 15. Oktober 2026, und der Satz des Nutzungswerts je Steuerjahr

Gemeinde Neufestsetzung Satz 2025 Satz 2026
Alaró 1998 2 % 2 %
Alcúdia 2002 2 % 2 %
Algaida 2008 2 % 2 %
Andratx 2009 2 % 2 %
Ariany 2013 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Artà 2004 2 % 2 %
Banyalbufar 2006 2 % 2 %
Binissalem 2008 2 % 2 %
Búger 2012 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Bunyola 1996 2 % 2 %
Calvià 2009 2 % 2 %
Campanet 1995 2 % 2 %
Campos 2010 2 % 2 %
Capdepera 2014 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Consell 1998 2 % 2 %
Costitx 2014 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Deià 2005 2 % 2 %
Escorca 2006 2 % 2 %
Esporles 2002 2 % 2 %
Estellencs 2006 2 % 2 %
Felanitx 2008 2 % 2 %
Fornalutx 2014 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Inca 2016 1,1 % 1,1 %
Lloret de Vistalegre 2014 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Lloseta 2007 2 % 2 %
Llubí 1995 2 % 2 %
Llucmajor 2008 2 % 2 %
Manacor 1997 2 % 2 %
Mancor de la Vall 2010 2 % 2 %
Maria de la Salut 2008 2 % 2 %
Marratxí 2009 2 % 2 %
Montuïri 2022 1,1 % 1,1 %
Muro 2007 2 % 2 %
Palma 2013 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Petra 1995 2 % 2 %
Pollença 2007 2 % 2 %
Porreres 2017 1,1 % 1,1 %
Puigpunyent 2007 2 % 2 %
Sa Pobla 2008 2 % 2 %
Sant Joan 1996 2 % 2 %
Sant Llorenç des Cardassar 2010 2 % 2 %
Santa Eugènia 2006 2 % 2 %
Santa Margalida 2025 1,1 % 1,1 %
Santa Maria del Camí 2006 2 % 2 %
Santanyí 1997 2 % 2 %
Selva 2006 2 % 2 %
Sencelles 2012 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Ses Salines 2008 2 % 2 %
Sineu 2001 2 % 2 %
Sóller 2012 1,1 % nach Übergangsregel 1,1 % nach Übergangsregel
Son Servera 2007 2 % 2 %
Valldemossa 2018 1,1 % 1,1 %
Vilafranca de Bonany 2001 2 % 2 %

Quelle: Dirección General del Catastro, Estadística catastral 2026, Daten je Gemeinde, Angabe „Año de la última valoración“. Für 35 Gemeinden zusätzlich mit dem Verzeichnis der Wertgutachten (ponencias de valores) in der Sede Electrónica del Catastro abgeglichen; die Jahre stimmen überein. Dort können Sie das Jahr Ihrer Gemeinde selbst nachsehen.

Was die Rechnung voraussetzt

  • Übergangsregel unter Vorbehalt. Dass in den Steuerjahren 2023 bis 2026 schon eine Neufestsetzung ab 2012 zum niedrigen Satz führt, galt durch das Haushaltsgesetz zunächst nur für 2023. Die Jahre danach stehen heute allein im Real Decreto-ley 29/2026. Es gilt sofort, muss aber binnen 30 Tagen vom spanischen Abgeordnetenhaus bestätigt werden; die vier vorigen Eilverordnungen, die die Regel verlängern sollten, hat es nicht bestätigt. Wo das Ergebnis davon abhängt, nennt der Rechner auch den Betrag ohne die Regel. Zusatzbestimmung 55 Ley 35/2006; Art. 6 Abs. 1 Real Decreto-ley 29/2026; Art. 86 Abs. 2 Constitución
  • Ab 2027 eine Staffel. Für Steuerjahre ab 2027 ersetzt das Real Decreto-ley 29/2026 die beiden Sätze durch eine Staffel auf die Summe Ihrer Katasterwerte: 1,1 % bis 100.000 €, 1,5 % bis 500.000 €, 2 % bis 1 Mio. € und 3 % darüber. Ob es dabei bleibt, hängt von der Bestätigung ab. Der Rechner rechnet 2027 deshalb noch nicht. Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006 in der Fassung von Art. 6 Abs. 3 Nr. 2 Real Decreto-ley 29/2026, ab 1. Januar 2027
  • Mieteinnahmen gesondert. Vermietete Tage zählen beim Nutzungswert nicht mit. Die Mieteinnahmen selbst versteuern Sie mit denselben Sätzen von 19 oder 24 %; abziehen dürfen Kosten nur Ansässige der EU und des EWR. Diese Steuer rechnet der Rechner nicht, sie erklärt der Ratgeber Steuern und Nebenkosten. Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006; Art. 24 Abs. 6 Real Decreto Legislativo 5/2004
  • Nicht gerechnet. Ein Verkauf im Steuerjahr, Immobilien ohne Katasterwert oder mit noch nicht zugestelltem Wert (dann gelten 1,1 % auf die Hälfte des höheren Werts aus festgestelltem Wert und Kaufpreis) und Gebäude im Bau, für die kein Ertrag angesetzt wird. Der Rechner zählt jede Immobilie für sich; für mehrere Immobilien rechnen Sie je Immobilie. Art. 85 Abs. 1 Ley 35/2006
  • Vermögensteuer nach den Regeln der Balearen. Nicht-Residenten dürfen die Regeln der Region anwenden, in der ihr wertvollstes spanisches Vermögen liegt. Der Rechner nimmt an, dass das Ihre Immobilie auf Mallorca ist, und rechnet mit dem Tarif der Balearen; er liegt in keiner Stufe über dem staatlichen. Der Freibetrag beträgt 700.000 €, nicht 3 Mio. €. Zusatzbestimmung 4, Art. 28 Abs. 3 und Art. 30 Ley 19/1991; Art. 8 und 9 Decreto Legislativo 1/2014
  • Grundsteuer laut Bescheid. Den IBI rechnet der Rechner nicht selbst: Den Satz legt Ihre Gemeinde fest, für städtische Immobilien zwischen 0,4 und 1,1 %, für ländliche zwischen 0,3 und 0,9 %, mit möglichen Zuschlägen. Maßgeblich ist der Betrag auf Ihrem Bescheid. Art. 72 Real Decreto Legislativo 2/2004

Quellen und Stand

Gesetze und Verordnungen in den konsolidierten Fassungen des spanischen Amtsblatts (BOE), nachgelesen am 15. Oktober 2026; die Jahre der Neufestsetzung beim Kataster abgerufen am 15. Oktober 2026. Steuerregeln ändern sich mit Haushaltsgesetzen und Eilverordnungen; prüfen Sie den Stand vor einer Entscheidung erneut. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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