Rechner · amtliche Sätze
Kaufnebenkosten auf Mallorca berechnen
Was zum Kaufpreis hinzukommt, ob Sie eine Bestandsimmobilie von privat kaufen oder einen Neubau vom Bauträger: Steuern nach den Gesetzen der Balearen und Spaniens, Notar und Grundbuch nach den amtlichen Gebührenordnungen. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute.
- Bestandsimmobilie
- 8 bis 13 %
- Grunderwerbsteuer nach Staffel
- Neubau vom Bauträger
- 10 % + 1,5 %
- Mehrwertsteuer und Stempelsteuer, ab 1 Mio. € 2 % Stempelsteuer
- Stand der Sätze
- im spanischen Amtsblatt nachgelesen
Mallorca Haus Kaufen · Kaufnebenkosten auf Mallorca
- Kaufart
- Bestandsimmobilie von privat
- Kaufpreis
- 1.500.000 €
- Amtlicher Referenzwert
- –
- Berechnet am
- 15. Oktober 2026
Unverbindliche Orientierung
- Kaufnebenkosten gesamt
- 151.512 €
- 141.360 CHF
- 10,10 % des Kaufpreises von 1.500.000 €, ohne Anwalt
Weil der amtliche Referenzwert über dem Kaufpreis liegt, berechnet sich die Grunderwerbsteuer aus dem Referenzwert von –, wie im Glossar unter ITP erklärt.
Weil der amtliche Referenzwert über dem Kaufpreis liegt, berechnet sich die Stempelsteuer aus dem Referenzwert von –, die Mehrwertsteuer weiter aus dem Kaufpreis, wie im Glossar unter AJD erklärt.
Der Referenzwert liegt nicht über dem Kaufpreis, deshalb bemessen sich die Steuern am Kaufpreis.
- Grunderwerbsteuer (ITP)
- 150.000 €
- 139.950 CHF
- Durchschnittssatz 10,00 % nach der Staffel der Balearen: 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, 10 % bis 1 Mio. €, 12 % bis 2 Mio. €, 13 % darüber
- Art. 10 Buchst. a Decreto Legislativo 1/2014
- Mehrwertsteuer (IVA)
- –
- –
- 10 % auf den Kaufpreis, für Wohnraum samt bis zu zwei Stellplätzen und Nebenräumen, die mitverkauft werden.
- Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 Ziff. 7 Ley 37/1992
- Stempelsteuer (AJD)
- –
- –
- Satz – auf die Kaufurkunde: 1,5 %, ab einem Wert von 1 Mio. € 2 % auf den ganzen Wert.
- Gerechnet für den eingegebenen Preis als einen Wert. Sind Stellplatz oder Abstellraum im Grundbuch eigene Grundstücke, klären Sie mit dem Notar, ob die Schwelle für den Gesamtwert gilt.
- Art. 15 und 17 bis Decreto Legislativo 1/2014
- Notar, Kaufurkunde
- 953 €
- 889 CHF
- Gebühr nach der amtlichen Staffel 787 € zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer. Seiten ab der fünften und Abschriften kommen hinzu.
- Für den Teil des Kaufpreises über 6.010.121,04 € ist die Gebühr frei vereinbar und hier nicht enthalten.
- Real Decreto 1426/1989, Anlage I Nr. 2
- Grundbuch, Eintragung
- 559 €
- 522 CHF
- Gebühr nach der amtlichen Staffel 462 € zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer, je eingetragenes Grundstück.
- Die Gebühr erreicht den Höchstbetrag der Gebührenordnung von 2.181,67 € vor Abschlag.
- Real Decreto 1427/1989, Anlage I Nr. 2
- Anwalt
- nicht enthalten
- –
- Frei vereinbar. Einen amtlichen Richtwert gibt es nicht, und die Anwaltskammern dürfen keine Honorarempfehlungen herausgeben. Tragen Sie das Honorar aus Ihrem Angebot ein, um es mitzurechnen.
- Betrag aus Ihrem Angebot, wie eingetragen.
- Art. 14 Ley 2/1974 über die Berufskammern
Umgerechnet zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 14. Oktober 2026: 1 € = 0,9330 CHF, auf volle Franken gerundet. Referenzkurse dienen nur der Information; Ihre Bank rechnet mit ihrem eigenen Kurs.
Der heutige Kurs ließ sich bei der Europäischen Zentralbank nicht abrufen. Verwendet wird der zuletzt abgerufene Kurs vom 14. Oktober 2026.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Rechnungen von Notar und Grundbuchamt. Sätze und Gebührenordnungen geprüft am 15. Oktober 2026.
Sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr
Wir haben Rechenweg, Sätze und Regeln so gründlich recherchiert, wie es uns möglich ist, und in den amtlichen Quellen nachgelesen. Gesetze, Zahlen und Verwaltungspraxis ändern sich aber, und jeder Fall hat seine Besonderheiten. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr. Das letzte Wort zu Ihrem Fall haben immer Fachleute: ein Anwalt oder Steuerberater in Spanien und der Notar.
Berechnet mit dem Rechner „Kaufnebenkosten auf Mallorca berechnen“ unter https://www.mallorca-haus-kaufen.de/kaufnebenkosten-mallorca-rechner/
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Die Kostenarten im Einzelnen
Welche Steuer anfällt, entscheidet die Art des Kaufs: Grunderwerbsteuer oder Mehrwert- und Stempelsteuer, nie beides. Notar und Grundbuch kommen immer hinzu.
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Grunderwerbsteuer Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP)
Sie fällt an, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, in aller Regel von einem privaten Eigentümer. Die Balearen staffeln sie von 8 bis 13 Prozent und bilden daraus einen Durchschnittssatz für den ganzen Wert. Bemessen wird sie am Kaufpreis oder am höheren amtlichen Referenzwert.
Glossar: ITP Staffel auf der Steuerseite
Art. 10 Decreto Legislativo 1/2014; Art. 10 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/1993
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Mehrwertsteuer beim Neubau Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA)
Verkauft ein Bauträger ein fertiges Haus oder eine Wohnung zum ersten Mal, zahlen Sie statt der Grunderwerbsteuer 10 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt auch für bis zu zwei Stellplätze und Nebenräume wie einen Abstellraum, die mit der Wohnung verkauft werden. Hat der Bauträger das Objekt zwei Jahre oder länger selbst genutzt oder vermietet, ist es keine erste Lieferung mehr, und es fällt Grunderwerbsteuer an.
Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 Ziff. 7 und Art. 20 Abs. 1 Nr. 22 Ley 37/1992
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Stempelsteuer Actos Jurídicos Documentados (AJD)
Beim Neubau kommt auf die notarielle Kaufurkunde die Stempelsteuer der Balearen hinzu: 1,5 %, ab einem Wert von 1 Mio. € 2 % auf den ganzen Wert. Bemessen wird sie wie die Grunderwerbsteuer am Kaufpreis oder am höheren Referenzwert. Bei einer Bestandsimmobilie fällt sie auf den Kauf nicht an, weil dort die Grunderwerbsteuer gilt.
Art. 15 und 17 bis Decreto Legislativo 1/2014; Art. 30 Abs. 1 und 31 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/1993
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Notar Escritura pública de compraventa
Der Notar beurkundet den Kauf in der Escritura. Seine Gebühr folgt einer amtlichen Staffel auf den Kaufpreis in der Urkunde, abzüglich 5 Prozent und zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer; Seiten ab der fünften und Abschriften kommen hinzu. Wer die Urkunde bezahlt, regelt der Kaufvertrag.
Real Decreto 1426/1989, Anlage I Nr. 2, 4 und 7; Art. 1455 Código Civil
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Grundbuch Registro de la Propiedad
Nach der Beurkundung trägt das Grundbuchamt Sie als Eigentümer ein. Auch diese Gebühr folgt einer amtlichen Staffel, je eingetragenes Grundstück, mit Höchstbetrag und 5 Prozent Abschlag, zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer.
Glossar: Nota simple, der Grundbuchauszug
Real Decreto 1427/1989, Anlage I Nr. 2
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Anwalt Abogado
Viele Käufer lassen Grundbuch, Genehmigungen und Vertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen. Sein Honorar ist frei vereinbar; einen amtlichen Richtwert gibt es nicht, und die Anwaltskammern dürfen keine Honorarempfehlungen herausgeben. Tragen Sie den Betrag aus Ihrem Angebot ein, dann rechnet der Rechner ihn mit.
Art. 14 Ley 2/1974 über die Berufskammern
Beispiele für drei Kaufpreise
Die Tabelle rechnet mit denselben Sätzen wie der Rechner, ohne Anwalt und unter der Annahme, dass der Kaufpreis über dem amtlichen Referenzwert liegt. Beim Neubau ist der Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Kaufnebenkosten nach Kaufpreis, Sätze und Gebührenordnungen geprüft am 15. Oktober 2026
| Kaufpreis | 750.000 € | 1,5 Mio. € | 3 Mio. € |
|---|---|---|---|
| Bestandsimmobilie von privat | |||
| Grunderwerbsteuer | 65.025 € 8,67 % | 150.000 € 10,00 % | 339.900 € 11,33 % |
| Notar mit Mehrwertsteuer | 694 € | 953 € | 1.470 € |
| Grundbuch mit Mehrwertsteuer | 387 € | 559 € | 904 € |
| Zusammen | 66.105 € 8,81 % des Preises | 151.512 € 10,10 % des Preises | 342.274 € 11,41 % des Preises |
| Neubau vom Bauträger | |||
| Mehrwertsteuer | 75.000 € 10 % | 150.000 € 10 % | 300.000 € 10 % |
| Stempelsteuer | 11.250 € 1,5 % | 30.000 € 2 % | 60.000 € 2 % |
| Notar mit Mehrwertsteuer | 694 € | 953 € | 1.470 € |
| Grundbuch mit Mehrwertsteuer | 387 € | 559 € | 904 € |
| Zusammen | 87.330 € 11,64 % des Preises | 181.512 € 12,10 % des Preises | 362.374 € 12,08 % des Preises |
Beim Neubau enthält die Summe die Mehrwertsteuer, die der Bauträger zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung stellt (Art. 88 Ley 37/1992).
Was die Rechnung voraussetzt
- Referenzwert oder Kaufpreis. Besteuert wird der Kaufpreis oder der amtliche Referenzwert des Katasters, je nachdem, welcher höher ist. Das gilt für die Grunderwerbsteuer ebenso wie für die Stempelsteuer beim Neubau; die Mehrwertsteuer bemisst sich immer am Kaufpreis. Den Referenzwert können Sie vor dem Kauf beim Kataster abfragen. Art. 10 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 1/1993; Art. 78 Ley 37/1992
- Durchschnittssatz statt Staffelsumme. Die Staffel der Grunderwerbsteuer ergibt zunächst einen Betrag. Daraus bilden die Balearen einen Durchschnittssatz mit zwei Nachkommastellen und wenden ihn auf den ganzen Wert an. Die Steuer weicht deshalb geringfügig von der reinen Staffelsumme ab, um weniger als 0,01 % des Werts. Kaufen mehrere Personen gemeinsam, gilt der Satz aus dem Gesamtwert auch für jeden Anteil. Art. 10 Buchst. a Decreto Legislativo 1/2014
- Stempelsteuer ab 1 Mio. € auf den ganzen Wert. Erreicht der Wert 1 Mio. €, gilt der Satz von 2 % für den gesamten Wert, nicht nur für den Teil darüber. Ein Neubau für 1 Mio. € kostet deshalb rund 5.000 € mehr Stempelsteuer als einer knapp darunter. Art. 15 und 17 bis Decreto Legislativo 1/2014
- Stellplatz und Abstellraum. Beim Neubau gelten 10 % Mehrwertsteuer auch für bis zu zwei Stellplätze und Nebenräume, die mit der Wohnung verkauft werden. Ein dritter Stellplatz, ein getrennt gekaufter Stellplatz oder Abstellraum und Geschäftsräume tragen 21 % und sind nicht gerechnet. Ob die Schwelle der Stempelsteuer für den Gesamtwert gilt, wenn Wohnung, Stellplatz und Abstellraum im Grundbuch getrennte Grundstücke sind, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich: Der Rechner nimmt den eingegebenen Preis als einen Wert. Bei einer Bestandsimmobilie folgen bis zu zwei Garagen, die zur Wohnung gehören, der allgemeinen Staffel. Art. 90 und 91 Abs. 1 Nr. 1 Ziff. 7 Ley 37/1992; Art. 10 Buchst. b und Art. 17 bis Decreto Legislativo 1/2014
- Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung. Die Stempelsteuer von 2,5 % gilt, wenn beim Weiterverkauf eines gebrauchten Gebäudes auf die Befreiung von der Mehrwertsteuer verzichtet wird. Das ist nur zulässig, wenn der Käufer ein Unternehmer mit Recht auf Vorsteuerabzug ist, und betrifft weder private Käufer noch den ersten Verkauf durch den Bauträger. Der Rechner rechnet diesen Fall deshalb nicht. Art. 19 Decreto Legislativo 1/2014; Art. 20 Abs. 1 Nr. 22 und Abs. 2 Ley 37/1992
- Keine ermäßigten Sätze. Die ermäßigten Sätze für die erste eigene Hauptwohnung bis 270.151,20 € bei Grunderwerb- und Stempelsteuer und die eigene Staffel für einzeln gekaufte Garagenstellplätze rechnet der Rechner nicht. Art. 10 Buchst. b und c, Art. 17 Decreto Legislativo 1/2014
- Wer den Notar bezahlt, regelt der Vertrag. Ohne Vereinbarung trägt der Verkäufer die Kaufurkunde, der Käufer die erste Abschrift. Zur Gebühr der Staffel kommen 3,01 € je beschriebene Seite ab der fünften und 3,01 € je Blatt einer beglaubigten Abschrift, ab dem zwölften Blatt die Hälfte. Art. 1455 Código Civil; Real Decreto 1426/1989, Anlage I Nr. 4 und 7
- Nicht enthalten sind Gestoría, Übersetzungen, das Wertgutachten einer finanzierenden Bank, die Provision eines Maklers, den Sie selbst beauftragen, und die Steuern nach dem Kauf. Sie erklärt der Ratgeber Steuern und Nebenkosten, den Ablauf des Kaufs der Kaufleitfaden.
Quellen und Stand
- Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer der Balearen Decreto Legislativo 1/2014, Art. 10, 15, 17, 17 bis und 19, Art. 10 in der Fassung vom 14. Juni 2026
- Bemessungsgrundlage und Referenzwert Real Decreto Legislativo 1/1993, Art. 10, 30 und 31
- Mehrwertsteuer Ley 37/1992, Art. 20, 78, 88, 90 und 91
- Notargebühren Real Decreto 1426/1989, Anlage I Nr. 2, 4 und 7
- Grundbuchgebühren Real Decreto 1427/1989, Anlage I Nr. 2
- Anwaltshonorar Ley 2/1974 über die Berufskammern, Art. 14, eingefügt durch Ley 25/2009
- Kosten der Urkunde Código Civil, Art. 1455
- Schweizer Franken Europäische Zentralbank, Euro-Referenzkurs zum Schweizer Franken, Kurs vom 14. Oktober 2026, automatisch übernommen und höchstens einmal täglich neu abgerufen.
Gesetze und Gebührenordnungen in den konsolidierten Fassungen des spanischen Amtsblatts (BOE), nachgelesen am 15. Oktober 2026. Steuersätze ändern sich mit Haushalts- und Eilgesetzen; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.