Mallorquinisches Natursteinhaus mit Pool und Garten

Schritt für Schritt

Kaufleitfaden

Immobilien auf Mallorca kaufen: der vollständige Leitfaden

Dieser Leitfaden führt Sie durch den Kauf einer Immobilie auf Mallorca: vom ersten Gespräch über Prüfung, Vorvertrag und Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch. Er richtet sich an Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigt, was in welchem Schritt zu klären ist und was es kostet.

Jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihren Stand. Wo es keine belegte Zahl gibt, erklären wir, wie sich der Betrag zusammensetzt. Aus jedem Abschnitt führt ein Verweis in den ausführlichen Ratgeber. Spanische Begriffe wie escritura, nota simple oder plusvalía erklärt das Glossar.

Vom Erstgespräch bis zur Grundbucheintragung

der Kauf Schritt für Schritt

Übergabe eines Hausschlüssels von einer Hand in die andere

Ein Kauf auf Mallorca folgt einer festen Reihenfolge. Die wichtigen Entscheidungen fallen früh: bei der Wahl des Maklers, vor der ersten Anzahlung und vor der Unterschrift beim Notar.

Wie lange der Weg dauert, hängt vor allem von der Prüfung der Unterlagen und von der Finanzierung ab. Eine belastbare Durchschnittsdauer gibt es nicht; planen Sie deshalb nach den Schritten, nicht nach Wochen.

Ablauf in zehn Schritten
  1. Erstgespräch und Suchprofil

    Legen Sie Budget, Nutzung und Zeitrahmen fest, bevor Sie Objekte ansehen. Rechnen Sie Steuern und Gebühren von Anfang an ins Budget, und klären Sie, ob Sie vermieten möchten: Davon hängt ab, welche Objekte überhaupt infrage kommen. Wenn Sie über uns anfragen, führt Johannes Partz dieses Gespräch persönlich am Telefon.

  2. Makler wählen

    Wählen Sie Ihren Makler, bevor Sie Besichtigungen vereinbaren. Viele Makler lassen sich die erste Besichtigung schriftlich bestätigen; wer Ihnen ein Objekt zuerst gezeigt hat, gilt danach in der Regel als Ihr Makler für dieses Objekt. Mehr dazu im Abschnitt Maklerwahl.

  3. NIE und Konto

    Für den Kauf brauchen Sie eine spanische Identifikationsnummer für Ausländer (NIE): Ohne die Steuernummern aller Beteiligten nimmt das Grundbuch keine Eintragung vor (Art. 254 Abs. 2 Ley Hipotecaria). Beantragen Sie die NIE früh, beim spanischen Konsulat in Ihrem Land oder in Spanien. Für Grundsteuer, Strom und Wasser richten Sie ein Konto ein, über das Lastschriften laufen.

  4. Besichtigen und vergleichen

    Ein Objekt erscheint oft bei mehreren Maklern, mit anderen Fotos und mitunter zu anderen Preisen. Vergleichen Sie deshalb auch die Angebote zu ein und derselben Immobilie. Fragen Sie nach dem amtlichen Referenzwert: Liegt er über dem Kaufpreis, bemisst sich die Grunderwerbsteuer an ihm. Eine erste Einordnung gibt der Immobilienwert-Rechner.

  5. Prüfen lassen

    Bevor Geld fließt, prüft Ihr Anwalt Grundbuch, Kataster, Genehmigungen und Eigentümergemeinschaft, ein Bausachverständiger den Zustand des Gebäudes. Welche Punkte das sind und welches Dokument jeden klärt, steht im Abschnitt Rechtliche Prüfpunkte.

  6. Reservieren

    Mit einer Reservierungsvereinbarung nimmt der Verkäufer die Immobilie gegen eine Anzahlung für eine vereinbarte Zeit vom Markt. Gesetzlich ist sie nicht eigens geregelt; was gilt, steht im Text. Halten Sie schriftlich fest, wofür die Zeit dient und unter welchen Bedingungen Sie die Anzahlung zurückerhalten, etwa wenn die Prüfung Mängel ergibt.

  7. Vorvertrag mit Anzahlung

    Im Vorvertrag (contrato de arras) legen Sie Preis, Termine, Bedingungen und Kostenverteilung fest und leisten eine Anzahlung. Entscheidend ist ihre Art: In der Form nach Art. 1454 Código Civil kann jede Seite zurücktreten; Sie verlieren dann die Anzahlung, der Verkäufer zahlt sie doppelt zurück. Andere Formen schließen den Rücktritt aus. Lassen Sie die Klausel vor der Zahlung prüfen.

  8. Finanzierung und Zahlung vorbereiten

    Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, behalten Sie 3 Prozent des Preises ein und führen sie an das Finanzamt ab; sonst haftet die Immobilie dafür (Art. 25 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 5/2004). Die kommunale Wertzuwachssteuer schulden Sie dann anstelle des Verkäufers (Art. 106 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 2/2004). Finanzieren Sie über eine spanische Bank, gelten die Fristen im Abschnitt Finanzierung.

  9. Beurkundung beim Notar

    Der Kauf wird notariell beurkundet (escritura pública); mit der Unterschrift gilt die Immobilie als übergeben (Art. 1462 Código Civil). Der Notar hält die Zahlungswege in der Urkunde fest und weist auf offene Grundsteuer hin, für die die Immobilie haftet. Wer nicht anreisen kann, lässt sich mit notarieller Vollmacht vertreten; klären Sie vorab mit dem Notar, in welcher Form er eine im Ausland erteilte Vollmacht annimmt.

  10. Steuer zahlen, Grundbuch eintragen

    Die Grunderwerbsteuer erklären und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Beurkundung (Art. 82 Decreto Legislativo 1/2014). Erst danach trägt das Grundbuch ein (Art. 254 Abs. 1 Ley Hipotecaria); der Registrator hat dafür 15 Tage ab Vorlage (Art. 18). Gegenüber Dritten wirkt Ihr Erwerb erst mit der Eintragung (Art. 32). Danach schreiben Sie die Verträge für Strom und Wasser um und planen die jährlichen Steuern ein.

Kaufnebenkosten

was zum Kaufpreis hinzukommt

Zum Kaufpreis kommen eine Steuer und mehrere Gebühren. Den größten Posten bildet die Steuer. Welche anfällt, entscheidet die Art des Kaufs: Bei einer Bestandsimmobilie zahlen Sie Grunderwerbsteuer (ITP), beim ersten Verkauf eines Neubaus durch den Bauträger Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD). Beides zusammen fällt nicht an.

Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien

die Staffel der Balearen

Die Balearen besteuern den Erwerb gestaffelt: Jeder Satz gilt nur für den Teil des Werts, der in seine Stufe fällt. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder der amtliche Referenzwert des Katasters, je nachdem, welcher Wert höher ist (Art. 10 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/1993).

Grunderwerbsteuer auf Mallorca

Art. 10 Decreto Legislativo 1/2014 · Stand 24. Juli 2026

  • bis 400.000 €

    Satz für diesen Teil des Werts
    8 %
  • 400.000,01 bis 600.000 €

    Satz für diesen Teil des Werts
    9 %
  • 600.000,01 bis 1.000.000 €

    Satz für diesen Teil des Werts
    10 %
  • 1.000.000,01 bis 2.000.000 €

    Satz für diesen Teil des Werts
    12 %
  • über 2.000.000 €

    Satz für diesen Teil des Werts
    13 %

Für Garagenstellplätze, die nicht zu einer Wohnung gehören, und für die erste eigene Hauptwohnung bis 270.151,20 € gelten eigene Sätze.

Mehrwert- und Stempelsteuer beim Neubau

beim Kauf vom Bauträger

Kaufen Sie einen Neubau direkt vom Bauträger, zahlen Sie 10 Prozent Mehrwertsteuer (Art. 91 Ley 37/1992) und auf die Kaufurkunde Stempelsteuer: auf den Balearen 1,5 Prozent, ab einem Wert von 1.000.000 € 2 Prozent (Art. 15 und 17 bis Decreto Legislativo 1/2014).

Steuer beim Kauf, gerechnet

Aus den Sätzen oben · Stand 24. Juli 2026

  • 1.000.000 €

    Bestand: Grunderwerbsteuer
    90.000 €
    Neubau: IVA und AJD
    120.000 €
  • 1.500.000 €

    Bestand: Grunderwerbsteuer
    150.000 €
    Neubau: IVA und AJD
    180.000 €
  • 2.000.000 €

    Bestand: Grunderwerbsteuer
    210.000 €
    Neubau: IVA und AJD
    240.000 €
  • 3.000.000 €

    Bestand: Grunderwerbsteuer
    340.000 €
    Neubau: IVA und AJD
    360.000 €
  • 5.000.000 €

    Bestand: Grunderwerbsteuer
    600.000 €
    Neubau: IVA und AJD
    600.000 €

Im Mittel entspricht die Grunderwerbsteuer 9,00 Prozent des Werts bei 1 Mio. €, 10,00 Prozent bei 1,5 Mio. €, 10,50 Prozent bei 2 Mio. €, 11,33 Prozent bei 3 Mio. € und 12,00 Prozent bei 5 Mio. €. Beim Neubau sind es ab 1.000.000 € durchgehend 12 Prozent: 10 Prozent Mehrwertsteuer und 2 Prozent Stempelsteuer. Annahme: Der Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer ist zugleich die Bemessungsgrundlage. Liegt der Referenzwert höher, steigt die Grunderwerbsteuer entsprechend.

Notar, Grundbuch, Anwalt und weitere Posten

wie sich die Beträge zusammensetzen

  • Notar

    Die Gebühren sind amtlich festgelegt. Für die Kaufurkunde gilt eine Staffel mit Promillesätzen, die mit dem Wert sinken: für den Teil zwischen 601.012,10 € und 6.010.121,04 € sind es 0,3 Promille, darüber ist die Gebühr frei vereinbar (Real Decreto 1426/1989, Anlage I Nr. 2). Abschriften berechnet der Notar gesondert nach derselben Gebührenordnung. Ohne abweichende Vereinbarung trägt der Verkäufer die Beurkundung, der Käufer die erste Abschrift (Art. 1455 Código Civil). Prüfen Sie deshalb die Kostenklausel im Vorvertrag.

  • Grundbuch

    Auch die Eintragung folgt einer amtlichen Staffel. Die Gebühr für die Eintragung eines Grundstücks ist auf 2.181,67 € begrenzt, darauf gewährt das Grundbuchamt 5 Prozent Nachlass (Real Decreto 1427/1989, Anlage I Nr. 2). Besteht die Immobilie aus mehreren eingetragenen Grundstücken, etwa Haus und separatem Stellplatz, fällt die Gebühr je Grundstück an.

  • Anwalt

    Das Honorar ist frei vereinbar; eine amtliche Gebührenordnung gibt es nicht. Lassen Sie sich vorab schriftlich bestätigen, was enthalten ist: Prüfung von Grundbuch, Genehmigungen und Gemeinschaft, Prüfung von Reservierung und Vorvertrag, Begleitung bei der Beurkundung, Steuererklärungen nach dem Kauf. Vergleichen Sie Angebote nach Umfang, nicht nur nach Prozentsatz.

  • Gestoría

    Ein Verwaltungsbüro erledigt Formalitäten wie die Erklärung der Grunderwerbsteuer, die Vorlage beim Grundbuch und Ummeldungen. Auch hier ist der Preis frei; manche Kanzleien übernehmen diese Schritte mit.

  • Makler

    Die Provision zahlt auf Mallorca in der Regel der Verkäufer. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn Sie selbst einen Suchmakler beauftragen; dann nach Vereinbarung.

  • Darlehen

    Finanzieren Sie über eine Bank in Spanien, trägt die Bank Notar, Grundbuch und Gestoría des Darlehens, Sie zahlen das Wertgutachten (Art. 14 Abs. 1 e Ley 5/2019). Die Stempelsteuer der Darlehensurkunde schuldet die Bank (Art. 29 Real Decreto Legislativo 1/1993).

Wie der Referenzwert ermittelt wird und welche ermäßigten Sätze es gibt, erklärt der Ratgeber Steuern und Nebenkosten. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch für Ihren Kaufpreis rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner im Marktbericht aus.

Steuern nach dem Kauf

was jedes Jahr anfällt

Nach dem Kauf zahlen Sie laufend Steuern an Gemeinde und Staat. Welche, hängt davon ab, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig werden und ob Sie vermieten. Die folgenden Punkte gelten für Käufer, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behalten.

  • Grundsteuer (IBI)

    Jährlich an die Gemeinde, berechnet auf den Katasterwert, nicht auf den Kaufpreis. Den Satz legt die Gemeinde fest, für städtische Grundstücke zwischen 0,4 und 1,1 Prozent, mit möglichen Zuschlägen (Art. 72 Real Decreto Legislativo 2/2004). Seit dem 8. Oktober 2026 dürfen Gemeinden in amtlich ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf Ferienvermietungsobjekte einen Zuschlag von bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erheben, bei mehreren solchen Objekten desselben Eigentümers mehr (Real Decreto-ley 29/2026). Fragen Sie vor dem Kauf nach Satz und Zuschlägen Ihrer Gemeinde.

  • Steuer auf die Eigennutzung

    Ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien versteuern Sie für eine selbst genutzte Immobilie einen unterstellten Nutzungswert, einen Anteil des Katasterwerts. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent für Ansässige in EU und EWR, 24 Prozent für alle anderen, also auch für Ansässige in der Schweiz (Art. 25 Abs. 1 a Real Decreto Legislativo 5/2004). Der Anteil beträgt bis einschließlich 2026 1,1 oder 2 Prozent, je nach Stand der Katasterbewertung der Gemeinde (Art. 85 Ley 35/2006, auf den Art. 24 Abs. 5 Real Decreto Legislativo 5/2004 verweist). Ab 2027 sieht das Real Decreto-ley 29/2026 eine Staffel nach der Summe der Katasterwerte vor: 1,1 Prozent bis 100.000 €, 1,5 Prozent bis 500.000 €, 2 Prozent bis 1.000.000 € und 3 Prozent darüber. Lassen Sie die Berechnung für Ihren Fall ab 2027 von einem Steuerberater prüfen.

  • Vorbehalt bei den Neuregelungen

    Ein Real Decreto-ley gilt sofort, muss aber binnen 30 Tagen vom spanischen Abgeordnetenhaus bestätigt werden (Art. 86 Abs. 2 der spanischen Verfassung). Ein Vorgängerdekret mit demselben Titel vom 29. September 2026 hat der Kongress am 2. Oktober 2026 aufgehoben. Ob Zuschlag und Staffel Bestand haben, steht deshalb erst nach der Abstimmung fest.

  • Mieteinnahmen

    Vermieten Sie, versteuern Sie die Einnahmen in Spanien mit 19 beziehungsweise 24 Prozent. Ansässige in EU und EWR dürfen die Kosten abziehen, die unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen (Art. 24 Abs. 6 Real Decreto Legislativo 5/2004). Für Feriengäste braucht die Immobilie zusätzlich eine Lizenz.

  • Vermögensteuer

    Als Nicht-Resident nur auf Ihr Vermögen in Spanien. Welcher Freibetrag gilt, hängt davon ab, ob Sie die Regeln der Balearen anwenden dürfen; die Einzelheiten stehen im Steuer-Ratgeber.

  • Beim späteren Verkauf

    19 Prozent auf den Gewinn (Art. 25 Abs. 1 f Real Decreto Legislativo 5/2004); der Käufer behält 3 Prozent des Preises ein und führt sie ab. Dazu kommt die kommunale Wertzuwachssteuer. Bewahren Sie alle Belege über Kaufkosten und Investitionen auf.

  • Ihr Wohnsitzland

    Auch Deutschland, Österreich oder die Schweiz können die spanischen Einkünfte berücksichtigen. Wie beide Staaten das Besteuerungsrecht teilen, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Lassen Sie das vor dem Kauf von einem Steuerberater prüfen, der beide Seiten kennt.

Fristen, Beispiele und Erbschaftsteuer: Steuern und Nebenkosten.

Kostenlos und unverbindlich — wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Makler-Empfehlung anfragen

Finanzierung

drei Wege und Ihre Rechte

Für die Finanzierung gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt von Ihrem Vermögen im Heimatland, von der Währung Ihres Einkommens und davon ab, wie schnell Sie zahlen müssen.

  • Darlehen einer Bank in Spanien

    Sicherheit ist die Immobilie auf Mallorca. Grundlage ist ein Wertgutachten (tasación) einer bei der Banco de España eingetragenen Gutachtergesellschaft; welchen Anteil davon die Bank finanziert, legt sie selbst fest. Steuern und Gebühren sind nicht Teil dieses Werts. Planen Sie sie aus Eigenmitteln, solange Ihnen keine Bank schriftlich etwas anderes zusagt.

  • Darlehen im Heimatland

    Eine Bank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz finanziert gegen Sicherheiten dort, etwa ein Grundpfandrecht auf eine dortige Immobilie. In Spanien kaufen Sie dann ohne Darlehen. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, entscheidet Ihre Bank.

  • Kombination

    Eigenkapital und Mittel aus dem Heimatland decken Steuern, Gebühren und einen Teil des Preises, eine spanische Bank finanziert den Rest. Je kleiner ihr Anteil am Wert, desto weniger hängt der Kauf an ihrer Entscheidung.

  • Einkommen in Franken

    Zahlen Sie die Raten eines Euro-Darlehens aus einem Einkommen in Schweizer Franken, trägt Ihr Haushalt das Wechselkursrisiko. Rechnen Sie die Raten deshalb auch mit einem ungünstigeren Kurs als dem heutigen durch.

Ihre Rechte bei einer spanischen Bank

nach Ley 5/2019

Das spanische Gesetz über Immobiliardarlehen gilt für Darlehen an Privatpersonen, die durch eine Wohnimmobilie gesichert sind, unabhängig von Ihrem Wohnsitz (Art. 2 Ley 5/2019).

  • Zehn Tage Bedenkzeit

    Die Bank muss Ihnen das verbindliche Angebot (FEIN) und ein Blatt mit Warnhinweisen (FiAE) mindestens zehn Kalendertage vor der Unterschrift aushändigen (Art. 14 Ley 5/2019).

  • Beratung beim Notar

    In dieser Zeit erscheinen Sie vor einem Notar Ihrer Wahl, der Sie zum Vertrag berät und das in einem Protokoll festhält (Art. 15 Ley 5/2019).

  • Keine Zinsuntergrenze

    Bei variablem Zins darf der Vertrag keine Untergrenze für den Zinssatz vorsehen (Art. 21 Abs. 3 Ley 5/2019).

  • Vorzeitige Rückzahlung

    Sie dürfen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen; die Entschädigung, die die Bank dafür verlangen darf, ist gesetzlich begrenzt (Art. 23 Ley 5/2019).

Mehr zu Banken, Eigenkapital und Zinsbindung: Immobilienkauf auf Mallorca finanzieren und Finanzierungstipps für Luxusimmobilien.

Rechtliche Prüfpunkte

was vor der ersten Zahlung geklärt sein muss

Die meisten Risiken eines Kaufs auf Mallorca lassen sich mit Dokumenten klären. Ihr Anwalt sollte die folgenden Punkte geprüft haben, bevor Sie eine Anzahlung leisten, die Sie nicht zurückerhalten.

  • Grundbuchauszug

    Die nota simple nennt Eigentümer, Hypotheken, Pfändungen und andere Lasten. Fordern Sie sie vor dem Vorvertrag an und noch einmal kurz vor der Beurkundung.

  • Kataster

    Beschreibung und Fläche im Kataster sollten mit Grundbuch und Wirklichkeit übereinstimmen. Abweichungen können auf nicht eingetragene Anbauten hinweisen.

  • Baugenehmigung und Bauabschluss

    Haus, Pool und Anbauten müssen so genehmigt sein, wie sie stehen. Gerichte auf Mallorca ordnen bei Bauten ohne Genehmigung den Abriss an, auch gegenüber Käufern, die davon nichts wussten.

  • Bewohnbarkeitsbescheinigung

    Die cédula de habitabilidad bestätigt, dass das Gebäude als Wohnraum genutzt werden darf. Prüfen Sie Gültigkeit und Ablaufdatum.

  • Bodenklassifizierung

    Liegt die Immobilie auf ländlichem Boden (suelo rústico), sind Umbau, Erweiterung und Nutzung enger begrenzt als im Ortsgebiet. Was erlaubt ist, beantwortet die Gemeinde.

  • Küstenschutz

    Grundstücke am Meer können in der Schutzzone des Küstengesetzes liegen. Sie reicht 100 Meter landeinwärts und kann erweitert werden (Art. 23 Ley 22/1988 de Costas); dort sind Bauarbeiten nur eingeschränkt erlaubt.

  • Eigentümergemeinschaft

    In Wohnanlagen haftet die Immobilie für offene Beiträge des laufenden und der drei vorangegangenen Jahre (Art. 9 Abs. 1 e Ley 49/1960 de Propiedad Horizontal). Verlangen Sie die Bescheinigung über offene Beträge und die Protokolle mit beschlossenen Sonderumlagen.

  • Offene Grundsteuer

    Auch für rückständige Grundsteuer haftet die Immobilie nach dem Eigentümerwechsel (Art. 64 Real Decreto Legislativo 2/2004). Lassen Sie sich die letzten Zahlungsbelege zeigen.

  • Ferienvermietungslizenz

    Wollen Sie an Feriengäste vermieten, braucht die Immobilie eine bestehende Lizenz für genau dieses Objekt und die geplante Zahl an Gästen. Prüfen Sie den Eintrag im Tourismusregister; Einzelheiten im Ratgeber Haus mit Ferienvermietungslizenz kaufen.

  • Energieausweis

    Dem Kaufvertrag ist eine Kopie des registrierten Energieausweises beizufügen (Art. 17 Abs. 2 Real Decreto 390/2021).

Sechs dieser Punkte mit dem jeweils klärenden Dokument stehen auch auf unserer Startseite. Was Käufern ohne diese Prüfung passiert ist, schildert der Ratgeber Tipps und Erfahrungen.

Prüfpunkte nach Objekttyp

sechs Ratgeber

Je nach Art der Immobilie kommen eigene Fragen hinzu, und die Wahl des Maklers entscheidet jeweils aus einem anderen Grund.

  • Villa

    Genehmigungen für Haus, Pool und Anbauten, die Zehn-Jahres-Versicherung und warum dieselbe Villa in mehreren Exposés auftaucht. Villa kaufen auf Mallorca

  • Finca

    Ländlicher Boden, Genehmigung jedes Bauteils, außerordentliche Legalisierung, Wasser, Abwasser und Zufahrt. Finca kaufen auf Mallorca

  • Haus mit Meerblick

    Was den Blick rechtlich sichert, was das Küstengesetz erlaubt und worauf es am Hang ankommt. Haus mit Meerblick kaufen

  • Neubau vom Bauträger

    Mehrwertsteuer, gesetzliche Absicherung der Anzahlungen, Gewährleistung und Übergabe. Neubau vom Bauträger kaufen

  • Wohnung in Palmas Altstadt

    Denkmalschutz, Eigentümergemeinschaft, Ferienvermietung und Flächenangaben. Wohnung in Palmas Altstadt kaufen

  • Off-Market

    Was hinter nicht öffentlich angebotenen Immobilien steckt und wie Sie Auftrag, Preis und Unterlagen prüfen. Off-Market-Immobilien auf Mallorca

Regionen im Überblick

wo Sie suchen können

Landkarte von Mallorca mit einer roten Stecknadel

Mallorca ist kein einheitlicher Markt. Lage, Erreichbarkeit, Baurecht und das Angebot ab einer Million Euro unterscheiden sich von Ort zu Ort, mitunter von Straße zu Straße.

Amtliche Durchschnittspreise helfen dabei wenig, weil sie über alle Wohnungen und Häuser mitteln. Für die Balearen insgesamt meldet das spanische Statistikamt INE für das 2. Quartal 2026 einen Anstieg der Wohnimmobilienpreise um 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Was der Boden an einer bestimmten Adresse amtlich wert ist, zeigt die Wertzonenkarte des Katasters. Der Immobilienwert-Rechner liest sie für Sie aus.

Lage, Infrastruktur und Markt jeder Region: alle Regionen im Überblick.

Maklerwahl

warum sie am Anfang steht

Auf Mallorca kaufen Sie nicht die Immobilie bei einem Makler. Sie wählen den Makler, mit dem Sie kaufen.

Vier Eigenheiten des Marktes machen die Wahl des Maklers zur ersten Entscheidung, nicht zur letzten.

  • Ein Objekt, mehrere Makler

    Verkäufer geben ihre Immobilie in der Regel mehreren Maklern zugleich an die Hand. Dasselbe Objekt erscheint deshalb mehrfach, mitunter zu verschiedenen Preisen. Wie der Markt ohne Alleinauftrag funktioniert

  • Die erste Besichtigung bindet

    Wer Ihnen ein Objekt zuerst gezeigt hat, gilt in der Regel als Ihr Makler für dieses Objekt. Ein späterer Wechsel führt leicht zu Streit um die Provision. Wählen Sie deshalb vor den Besichtigungen.

  • Die Provision zahlt der Verkäufer

    Ein Makler, der Sie gründlich begleitet, kostet Sie deshalb nicht mehr als einer, der nur die Tür aufschließt. Wer die Provision zahlt und was daraus folgt

  • Das Register ist freiwillig

    Die Balearen führen ein amtliches Maklerregister; nach Ley 3/2024 ist die Eintragung freiwillig. Anfang Februar 2026 waren dort rund 1.850 Makler eingetragen, nach vorläufigen Zahlen des balearischen Wohnungsministeriums. So prüfen Sie einen Eintrag

Zehn Fragen, die Sie jedem Makler vor der ersten Besichtigung stellen können, finden Sie im Ratgeber Warum auf Mallorca der Makler zählt. Nach welchen Kriterien wir Makler prüfen, steht auf der Startseite.

So begleiten wir Sie

von der Anfrage zur Empfehlung

Sie beschreiben uns Ihr Vorhaben in der Makler-Anfrage. Danach ruft Johannes Partz Sie persönlich an und bespricht Ihre Suche mit Ihnen. Anschließend empfiehlt er Ihnen bis zu drei passende Makler; ob und welchen Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Für Käufer ist das kostenfrei.

Quellen und Stand

woher die Zahlen stammen

Rechtsstand: konsolidierte Fassungen im spanischen Amtsblatt (BOE), abgerufen am 9. Oktober 2026. Steuersätze und Fristen ändern sich mit Haushalts- und Eilgesetzen. Prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut; diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am

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