Spanische Begriffe beim Immobilienkauf

IBI

Deutsch Grundsteuer

Bedeutung im Kaufprozess

was der Begriff regelt

Der Impuesto sobre Bienes Inmuebles ist die spanische Grundsteuer. Er besteuert das Eigentum an Immobilien und geht an die Gemeinde (Art. 60 und 61 Real Decreto Legislativo 2/2004). Grundlage ist der Katasterwert, nicht der Kaufpreis (Art. 65). Den Satz legt die Gemeinde fest, für städtische Immobilien zwischen 0,4 und 1,1 Prozent (Art. 72 Abs. 1).

Die Steuer entsteht am 1. Januar für das ganze Kalenderjahr (Art. 75). Sie schuldet, wer an diesem Tag Eigentümer ist (Art. 63 Abs. 1). Kaufen Sie im Laufe des Jahres, bleibt der Verkäufer gegenüber der Gemeinde Schuldner für dieses Jahr. Er darf die Last aber nach allgemeinem Zivilrecht weitergeben (Art. 63 Abs. 2). Ob Sie ihm einen Anteil erstatten, regelt deshalb Ihr Kaufvertrag.

Für rückständige Grundsteuer haftet die Immobilie auch nach dem Eigentümerwechsel. Der Notar fragt offene Beträge deshalb vor der Beurkundung ab und weist Sie ausdrücklich darauf hin (Art. 64 Abs. 1). Unabhängig vom IBI zahlen Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien Einkommensteuer auf einen unterstellten Nutzungswert; das ist eine andere Steuer an den Staat.

Worauf Käufer achten

vor der Unterschrift

  • Zahlungsbelege der letzten Jahre

    Lassen Sie sich die Belege zeigen. Der letzte Beleg weist zugleich die Katasternummer nach (Art. 41 Abs. 1 d Real Decreto Legislativo 1/2004).

  • Anteil im Kaufjahr

    Vereinbaren Sie im Vertrag, ob und wie die Grundsteuer des laufenden Jahres zwischen Ihnen und dem Verkäufer aufgeteilt wird.

  • Satz und Zuschläge der Gemeinde

    Fragen Sie nach dem Satz Ihrer Gemeinde. Gemeinden in amtlich ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten dürfen auf Ferienvermietungsobjekte künftig einen Zuschlag von bis zu 50 Prozent erheben, bei zwei oder mehr solchen Objekten desselben Eigentümers bis zu 100 Prozent, ab vier bis zu 150 Prozent (Art. 72 Abs. 4 ter). Die Regel gilt für Steuerjahre, die ab dem 8. Oktober 2026 beginnen, bei der Grundsteuer also ab 2027. Sie stammt aus dem Real Decreto-ley 29/2026, das der Kongress binnen 30 Tagen bestätigen muss (Art. 86 Abs. 2 Constitución).

  • Kataster und Wirklichkeit

    Bauliche Änderungen müssen dem Kataster gemeldet werden (Art. 13 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/2004). Passt die Beschreibung im Kataster nicht zum Haus, klären Sie das vor dem Kauf.

  • Lastschrift einrichten

    Richten Sie nach dem Kauf ein spanisches Konto für die Lastschrift ein, damit keine Zahlung versäumt wird.

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Quellen und Stand

woher die Angaben stammen

Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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