Spanische Begriffe beim Immobilienkauf
Referencia catastral
Deutsch Katasternummer
Bedeutung im Kaufprozess
was der Begriff regelt
Jede Immobilie in Spanien hat im Kataster, dem Catastro, eine referencia catastral: einen alphanumerischen Code, der sie auf der amtlichen Katasterkarte eindeutig verortet (Art. 6 Abs. 3 Real Decreto Legislativo 1/2004). In Wohnanlagen hat jede Wohnung ihre eigene Nummer; auch Stellplätze und Abstellräume können eigene Einheiten sein (Art. 6 Abs. 2 a).
Das Kataster ist ein Verzeichnis der Finanzverwaltung. Es beschreibt Lage, Fläche, Nutzung, Bauqualität, den Katasterwert und den Referenzwert einer Immobilie (Art. 3 Abs. 1). Seine Angaben gelten als richtig, bis das Gegenteil bewiesen ist; über die rechtlichen Verhältnisse, etwa das Eigentum, entscheidet aber das Grundbuch (Art. 3 Abs. 3).
Die Katasternummer muss in notariellen Urkunden, in Anträgen beim Grundbuch, in Stromlieferverträgen und in Mietverträgen stehen (Art. 38). Beim Kauf müssen die Beteiligten sie dem Notar nennen (Art. 40 Abs. 1 b). Nachweisen lässt sie sich mit einer Katasterbescheinigung, einer früheren Urkunde, einer Grundbuchauskunft oder dem letzten Grundsteuerbeleg (Art. 41 Abs. 1). Über die Nummer meldet der Notar den Eigentümerwechsel an das Kataster (Art. 14 a).
Worauf Käufer achten
vor der Unterschrift
Nummer und Objekt abgleichen
Gleichen Sie die Nummer in Exposé, Grundbuchauszug und Grundsteuerbeleg ab. Gehören Stellplatz oder Abstellraum dazu, prüfen Sie, ob sie eigene Nummern haben und mitverkauft werden.
Daten selbst ansehen
Mit der Nummer zeigt Ihnen die elektronische Plattform des Katasters, die Sede Electrónica del Catastro, Lage, Fläche und Nutzung der Immobilie.
Kataster und Wirklichkeit
Bauliche Änderungen müssen dem Kataster gemeldet werden (Art. 13 Abs. 2). Weicht die Beschreibung von Grundbuch oder Besichtigung ab, kann das auf nicht gemeldete Anbauten hinweisen.
Referenzwert
Aus dem Kataster stammt auch der Referenzwert. Liegt er über Ihrem Kaufpreis, bemisst sich die Grunderwerbsteuer an ihm (Art. 10 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/1993).
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Quellen und Stand
woher die Angaben stammen
Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
- Real Decreto Legislativo 1/2004 (Katastergesetz), Art. 3, 6, 13, 14, 38, 40 und 41
- Real Decreto Legislativo 1/1993, Art. 10
- Sede Electrónica del Catastro, Abfrage von Katasterdaten
Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am