Spanische Begriffe beim Immobilienkauf

Certificado energético

Deutsch Energieausweis

Bedeutung im Kaufprozess

was der Begriff regelt

Der certificado de eficiencia energética bewertet, wie viel Energie ein Gebäude oder eine Wohnung braucht, und ordnet sie einer Energieeffizienzklasse zu. Pflicht ist er für Neubauten und für bestehende Gebäude oder Gebäudeteile, die verkauft oder neu vermietet werden (Art. 3 Abs. 1 Real Decreto 390/2021). Beauftragen muss ihn der Eigentümer, beim Verkauf also der Verkäufer (Art. 6 Abs. 1).

Für Käufer zählen drei Regeln. Wer eine Immobilie anbietet, ob in einer Anzeige, auf einem Portal oder im Exposé eines Maklers, muss ihre Energieeffizienzklasse angeben (Art. 15 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 3). Dem Kaufvertrag über ein bestehendes Gebäude sind eine Kopie des registrierten Ausweises und das Etikett beizufügen (Art. 17 Abs. 2). Und der Ausweis gilt höchstens zehn Jahre, bei der schlechtesten Klasse G höchstens fünf (Art. 13 Abs. 1).

Wird ein Neubau vor der Fertigstellung verkauft, erhalten Sie zunächst das Etikett für das Projekt und nach Abschluss der Arbeiten den Ausweis für das fertige Gebäude (Art. 17 Abs. 1).

Worauf Käufer achten

vor der Unterschrift

  • Registriert und gültig

    Lassen Sie sich den registrierten Ausweis geben, nicht nur das Etikett, und prüfen Sie das Ausstellungsdatum.

  • Ferienvermietung

    Für die Ferienvermietung auf den Balearen braucht eine Wohnung mindestens die Klasse F, wenn sie vor dem 31. Dezember 2007 gebaut wurde, sonst mindestens die Klasse D, solange keine Verordnung etwas anderes festlegt (Art. 50 Abs. 5 Ley 8/2012). Verhindern Denkmalschutz oder andere Vorschriften die nötigen Verbesserungen, gilt die bestmögliche Klasse.

  • Kauf zum Abriss oder Umbau

    Wird ein Gebäude gekauft, um es abzureißen oder umfassend umzubauen, ist ein Ausweis für den Bestand nicht nötig. Dafür ist eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde der Balearen abzugeben (Art. 3 Abs. 2 e Real Decreto 390/2021).

  • Weitere Ausnahmen

    Ausgenommen sind unter anderem freistehende Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und geschützte Gebäude, deren Charakter Verbesserungen unzulässig verändern würden (Art. 3 Abs. 2 a und d).

  • Was er nicht zeigt

    Der Ausweis bewertet den Energiebedarf, nicht den Zustand von Dach, Fenstern oder Haustechnik. Ein Gutachten eines Bausachverständigen ersetzt er nicht.

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Quellen und Stand

woher die Angaben stammen

Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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