Spanische Begriffe beim Immobilienkauf

Nota simple

Deutsch Grundbuchauszug

Bedeutung im Kaufprozess

was der Begriff regelt

Die nota simple informativa ist ein Auszug aus dem spanischen Grundbuch, dem Registro de la Propiedad. Sie gibt die geltenden Eintragungen zu einem Grundstück wieder, mindestens seine Beschreibung, die eingetragenen Inhaber und Umfang und Grenzen ihrer Rechte, dazu Verfügungsverbote und Beschränkungen (Art. 222 Abs. 5 Ley Hipotecaria). Daraus lesen Sie, wem die Immobilie gehört und welche Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten oder anderen Lasten eingetragen sind.

Sie hat ausschließlich informativen Wert und beglaubigt den Inhalt des Grundbuchs nicht (Art. 222 Abs. 5). Gegenüber Dritten nachweisen lässt sich die Lastenfreiheit nur mit einer Grundbuchbescheinigung, der certificación (Art. 225). Eine Nota simple können Sie über jedes Grundbuchamt anfordern, auch für eine Immobilie in einem anderen Bezirk (Art. 222 Abs. 8). Sie wird elektronisch ausgestellt und trägt ein Siegel des Grundbuchamts mit Prüfcode (Art. 222 Abs. 2).

Was nicht im Grundbuch steht, zeigt sie nicht: etwa offene Beiträge an die Eigentümergemeinschaft oder rückständige Grundsteuer, für die die Immobilie dennoch haftet, und auch nicht, ob jedes Bauteil genehmigt ist.

Worauf Käufer achten

vor der Unterschrift

  • Zweimal anfordern

    Fordern Sie die Nota simple vor dem Vorvertrag an und noch einmal kurz vor dem Notartermin. Unmittelbar vor der Beurkundung prüft zusätzlich der Notar selbst das Grundbuch (Art. 175 Reglamento Notarial).

  • Eigentümer und Verkäufer

    Prüfen Sie, ob die eingetragenen Inhaber dieselben Personen sind, die verkaufen. Gehört die Immobilie mehreren, müssen alle mitwirken.

  • Lasten

    Ist eine Hypothek des Verkäufers eingetragen, vereinbaren Sie im Vorvertrag, dass sie spätestens bei der Beurkundung abgelöst und anschließend gelöscht wird.

  • Beschreibung

    Vergleichen Sie Fläche und Beschreibung mit dem Kataster und mit dem, was Sie besichtigt haben. Abweichungen können auf nicht eingetragene Anbauten hinweisen.

  • Vermerke und Vormerkungen

    Achten Sie auf Vormerkungen wegen laufender Verfahren, etwa eines baurechtlichen, und auf Randvermerke der Gemeinde zur baurechtlichen Lage eines Gebäudes (Art. 28 Abs. 4 Real Decreto Legislativo 7/2015).

Passende Ratgeber

hier lesen Sie weiter

Quellen und Stand

woher die Angaben stammen

Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am

Kostenlos & unverbindlich

Den Kauf mit einem Makler gehen, der Mallorca kennt

Beschreiben Sie uns in wenigen Schritten Ihre Wunschimmobilie. Wir gleichen Ihre Kriterien mit unserem Netzwerk geprüfter Makler ab und melden uns persönlich bei Ihnen.