Spanische Begriffe beim Immobilienkauf
ITP
Deutsch Grunderwerbsteuer
Bedeutung im Kaufprozess
was der Begriff regelt
Die ITP, ausgeschrieben Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Onerosas, besteuert den entgeltlichen Erwerb, beim Immobilienkauf also den Kauf einer Immobilie gegen Geld (Art. 7 Abs. 1 Real Decreto Legislativo 1/1993). Sie fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie an, in der Regel von einer Privatperson. Kaufen Sie einen Neubau direkt vom Bauträger, unterliegt der Verkauf der Mehrwertsteuer, und statt ITP fallen Mehrwertsteuer und AJD an (Art. 7 Abs. 5). Die Steuer schuldet der Käufer, gleich was der Vertrag dazu bestimmt (Art. 8 a).
Die Balearen besteuern gestaffelt: Jeder Satz gilt nur für den Teil des Werts, der in seine Stufe fällt (Art. 10 a Decreto Legislativo 1/2014).
bis 400.000 €
8 %
400.000,01 bis 600.000 €
9 %
600.000,01 bis 1.000.000 €
10 %
1.000.000,01 bis 2.000.000 €
12 %
über 2.000.000 €
13 %
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder der amtliche Referenzwert des Katasters, je nachdem, welcher Wert höher ist (Art. 10 Abs. 2 Real Decreto Legislativo 1/1993). Gegen einen Referenzwert, den Sie für zu hoch halten, können Sie erst vorgehen, wenn Sie die Steuerfestsetzung anfechten oder die Berichtigung Ihrer Erklärung beantragen (Art. 10 Abs. 3).
Worauf Käufer achten
vor der Unterschrift
Richtig rechnen
Der Spitzensatz gilt nur für den Teil des Werts darüber. Bei 1.500.000 € ergibt die Staffel 150.000 €, im Mittel also 10 Prozent, nicht 12 Prozent auf den ganzen Preis.
Referenzwert vorher abfragen
Halten Sie vor der Beurkundung den Referenzwert neben Ihren Kaufpreis. Liegt er höher, steigt die Steuer, auch wenn Sie weniger bezahlt haben.
Gemeinsamer Kauf
Für die Staffel zählt der Gesamtwert der Immobilie, nicht Ihr Anteil (Art. 10 a Decreto Legislativo 1/2014). Ein Kauf zu zweit senkt den Satz nicht.
Frist von einem Monat
Erklären und zahlen Sie die Steuer innerhalb eines Monats nach der Beurkundung (Art. 82 Decreto Legislativo 1/2014). Erst danach trägt das Grundbuch ein (Art. 254 Abs. 1 Ley Hipotecaria).
Ermäßigte Sätze
Die Balearen kennen ermäßigte Sätze, etwa für die erste eigene Hauptwohnung. Für Ferien- und Zweitwohnungen gelten sie nicht.
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Quellen und Stand
woher die Angaben stammen
Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
- Real Decreto Legislativo 1/1993, Art. 7, 8 und 10
- Decreto Legislativo 1/2014 der Balearen, Art. 10 und 82, konsolidierte Fassung vom 24. Juli 2026
- Ley Hipotecaria, Art. 254
Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am