Spanische Begriffe beim Immobilienkauf
Gestoría
Deutsch Verwaltungsbüro für Behördengänge
Bedeutung im Kaufprozess
was der Begriff regelt
Eine gestoría ist das Büro eines gestor administrativo. Gestores sind in Spanien ein eigener Berufsstand: Sie erledigen gegen Honorar Verfahren bei Behörden, die keine anwaltliche Rechtsanwendung verlangen, und halten ihre Mandanten über den Stand auf dem Laufenden (Art. 1 Decreto 424/1963). Wer den Beruf ausübt, muss einer Berufskammer angehören (Art. 6).
Beim Immobilienkauf übernimmt eine Gestoría vor allem die Schritte nach dem Notartermin: Sie erklärt und zahlt die Grunderwerbsteuer oder die Stempelsteuer, reicht die Unterlagen beim Grundbuch ein, meldet den Kauf der Gemeinde für die Wertzuwachssteuer und kümmert sich um Ummeldungen. Manche Anwaltskanzleien erledigen diese Schritte selbst.
Finanzieren Sie über eine spanische Bank und arbeitet sie mit einer Gestoría, trägt die Bank deren Kosten für das Darlehen (Art. 14 Abs. 1 e Ley 5/2019). Die Formalitäten Ihres Kaufs bezahlen Sie selbst.
Worauf Käufer achten
vor der Unterschrift
Umfang und Honorar schriftlich
Eine amtliche Gebührenordnung gibt es nicht. Lassen Sie sich vorab bestätigen, welche Schritte enthalten sind und was sie kosten.
Vorschuss abrechnen lassen
Zahlen Sie der Gestoría Geld für Steuern und Gebühren im Voraus, lassen Sie sich die Verwendung mit den Zahlungsbelegen abrechnen.
Fristen
Grunderwerb- oder Stempelsteuer innerhalb eines Monats nach der Beurkundung (Art. 82 Decreto Legislativo 1/2014), die Mitteilung zur Wertzuwachssteuer innerhalb von 30 Werktagen (Art. 110 Real Decreto Legislativo 2/2004). Ohne diese Nachweise trägt das Grundbuch nicht ein (Art. 254 Abs. 1 und 5 Ley Hipotecaria).
Vollmacht begrenzen
Braucht die Gestoría eine Vollmacht, beschränken Sie sie auf die vereinbarten Schritte.
Unterlagen aufbewahren
Lassen Sie sich Steuererklärung, Zahlungsbeleg und die Bestätigung der Eintragung aushändigen. Beim späteren Verkauf belegen sie Ihre Anschaffungskosten.
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Quellen und Stand
woher die Angaben stammen
Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
- Decreto 424/1963, Estatuto Orgánico de la profesión de Gestor Administrativo, Art. 1 und 6
- Ley 5/2019 über Immobiliardarlehensverträge, Art. 14
- Decreto Legislativo 1/2014 der Balearen, Art. 82
- Real Decreto Legislativo 2/2004, Art. 110
- Ley Hipotecaria, Art. 254
Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am