Spanische Begriffe beim Immobilienkauf
NIE
Deutsch Identifikationsnummer für Ausländer
Bedeutung im Kaufprozess
was der Begriff regelt
Die NIE, der Número de Identidad de Extranjero, ist eine persönliche, einmalige Nummer, die Spanien Ausländern zur Identifikation zuteilt, unter anderem wenn sie aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen mit Spanien zu tun haben (Art. 205 Abs. 1 Real Decreto 1155/2024). Ein Immobilienkauf ist ein solcher Grund. Die Nummer steht danach in allen Dokumenten, die Spanien Ihnen ausstellt (Art. 205 Abs. 2).
Zugleich ist die NIE Ihre spanische Steuernummer (Art. 20 Abs. 1 Real Decreto 1065/2007). Ohne die Steuernummern aller Beteiligten trägt das Grundbuch den Kauf nicht ein (Art. 254 Abs. 2 Ley Hipotecaria). Auch für die Steuern nach dem Kauf, etwa die jährliche Erklärung als Nicht-Resident, brauchen Sie sie.
Beantragen müssen Sie die NIE selbst und dabei angeben, wofür Sie sie brauchen (Art. 205 Abs. 3). Sind Sie nicht in Spanien, geht der Antrag über ein spanisches Konsulat; in Spanien über eine Ausländerbehörde oder eine Polizeidienststelle. Die Behörde soll innerhalb von fünf Tagen nach Eingang entscheiden; antwortet sie in dieser Frist nicht, gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 205 Abs. 4).
Worauf Käufer achten
vor der Unterschrift
Früh beantragen
Beantragen Sie die NIE, bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben. Termine bei Konsulaten und Behörden sind nicht immer sofort zu bekommen.
Jede Person braucht eine eigene
Kaufen Sie zu zweit, braucht jeder Käufer seine eigene NIE, denn das Grundbuch verlangt die Steuernummern aller Beteiligten.
Bescheid geht nicht ein
Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag nach fünf Tagen als abgelehnt. Fragen Sie dann bei der Stelle nach, bei der Sie ihn gestellt haben.
Gleiche Schreibweise
Achten Sie darauf, dass Ihr Name in Reisepass, NIE, Bankverbindung und Kaufurkunde gleich geschrieben ist.
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Quellen und Stand
woher die Angaben stammen
Rechtsstand: konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen, abgerufen am 9. Oktober 2026. Gesetze ändern sich; prüfen Sie den Stand vor einer Kaufentscheidung erneut. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
- Real Decreto 1155/2024 (Reglamento de Extranjería), Art. 205, in Kraft seit 20. Mai 2025
- Real Decreto 1065/2007, Art. 20
- Ley Hipotecaria, Art. 254
Inhaltlich geprüft und zuletzt aktualisiert am